A K T I O N S  -  E M B L E M

    
Richtlinien 
Nach den zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission vereinbarten Kriterien für die Verwendung des Europa-Emblems durch Dritte kann diese unter folgenden Voraussetzungen gestattet werden :
  • eine Verwechslung zwischen dem Benutzer und der Europäischen Gemeinschaft oder dem Europarat muss ausgeschlossen sein
  • die Verwendung darf nicht mit Zielen oder Tätigkeiten verbunden sein, die mit den Grundsätzen und Zielen der Europäischen Gemeinschaft oder des Europarates unvereinbar sind
       

Genehmigung 
Europäische Kommission
GD X - Referat B5
Wetstraat 200 Rue de la Loi
1049 Brüssel

Hiemit bestätige ich Ihnen, dass die Kommissionsdienststellen mit der Verwendung Ihres Emblems (Flagge mit wachsenden acht Sternen) einverstanden sind.
Prüfer: Hayder Roberto, Leunen Paul, Marcelli Marina.

Mitek Pedersen Lars, Referatsleiter
SG EMBLEME EUROPEEN

    
    
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