Richtlinien
Nach den zwischen dem Europarat und der Europäischen Kommission
vereinbarten Kriterien für die Verwendung des Europa-Emblems
durch Dritte kann diese unter folgenden Voraussetzungen gestattet
werden :
- eine
Verwechslung zwischen dem Benutzer und der Europäischen
Gemeinschaft oder dem Europarat muss ausgeschlossen sein
- die
Verwendung darf nicht mit Zielen oder Tätigkeiten verbunden
sein, die mit den Grundsätzen und Zielen der Europäischen
Gemeinschaft oder des Europarates unvereinbar sind
Genehmigung
Europäische
Kommission
GD X - Referat B5
Wetstraat 200 Rue de la Loi
1049 Brüssel
Hiemit
bestätige ich Ihnen, dass die Kommissionsdienststellen mit der
Verwendung Ihres Emblems (Flagge mit wachsenden acht Sternen)
einverstanden sind.
Prüfer: Hayder Roberto, Leunen Paul, Marcelli Marina.
Mitek
Pedersen Lars, Referatsleiter
SG EMBLEME EUROPEEN
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