Nach Ansicht seriöser deutscher Juristen ist in der
bundesrepublikanischen Demokratie nicht wie erwartet das Volk
souverän, sondern die Verfassung.
Diese
ist aber in sich selbst sakrosankt und verhindert somit eine
Änderung oder gar Abschaffung mit gesetzlicher Legitimität.
Der Verfassungsschutz zitiert also jede wichtige politische
Entscheidung sofort vor das Verfassungsgericht.
Wenn
man nun in Brüssel und Strassburg - in Hinblick auf eine eigene
Europaverfassung - ehrlich gewillt ist, das sich die
Mitgliedsstaaten zu einem demokratischen Gesamteuropa einigen,
dann wird man die bestehenden, nationalstaatlich organisierten
Demokratien weitgehend überdenken müssen.
Ein
Beispiel: Unser
Nachbar Österreich kann eine Integration seines neutralen
Staates in die Union laut
Verfassung ohne Volksabstimmung gar nicht durchführen (!). Auch in Deutschland wird gerne übersehen, dass nach Art.
146 GG ebenfalls ein positiver Volksentscheid für die Aufgabe
der nationalen Souveränität zugunsten eines
gesamteuropäischen Staatenbundes notwendig wäre.
Ich
beobachte deshalb mit großem Interesse, ob die EU wirklich
demokratisiert wird und der eigentliche Souverän, das Volk,
also wir Unionsbürger, auf
europäischer Ebene die uns zugesicherte Legitimität erhalten.
Die erste dahingehende Feuerprobe ist die Europäische
Verfassung und deshalb gehe ich davon aus, dass diese in den
einzelnen Mitgliedsländern mittels Volksabstimmung, oder noch
besser durch das erste übergeordnete paneuropäische Plebiszit umgesetzt wird.
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